Über das Landschaftsschutzgebiet
Das Landschaftsschutzgebiet Stølsheimen erstreckt sich von der Südseite des Sognefjords bis hinauf in die Berge. Es ist von der Moderne weitgehend verschont geblieben; vielerorts lassen sich allerdings Spuren der früheren Nutzung durch den Menschen entdecken. Die Region Vestlandet ist besonders niederschlagsreich und zeichnet sich entsprechend durch eine üppige Natur, zahlreiche Flüsse und hohe Wasserfälle aus.
Zugangspunkte
Es gibt mehrere Startpunkte für Ausflüge und Erlebnisse im Landschaftsschutzgebiet Stølsheimen. Hier stellen wir dir einige Dörfer vor, die sich als Ausgangspunkt zum Erkunden des Gebiets besonders eignen.
Aktivitäten und Ausflugsziele
In Stølsheimen kannst du zahlreiche ehemalige Almen besuchen, in den Hütten des norwegischen Tourismusverbands übernachten und die vielen gut markierten Wanderwege erkunden. Erfahrene Bergwanderer finden hier ideale Voraussetzungen für längere Touren und Hüttenwanderungen. Es gibt aber auch kürzere Wanderwege mit geringerem Schwierigkeitsgrad.
Anreise und Übernachtung
Das Landschaftsschutzgebiet Stølsheimen ist von Bergen, Voss und Vik aus bequem mit dem Auto erreichbar. Auch die Anreise per Bus ist möglich, erfordert allerdings etwas mehr Planung. Die Unterkunftsmöglichkeiten reichen von einfachen DNT-Hütten ohne zusätzliche Annehmlichkeiten bis hin zu gehobenen Hotels.
Title | Address | Description |
---|---|---|
Ortnevik | Ortnevik 71, 5962 Bjordal, Norge | |
Arnafjorden | Fæle 20, 6893 Vik i Sogn, Norge | |
Modalen | Mo sentrum, Mo, Norge | |
Eksingedalen | Fv344 14, 5728 Eidslandet, Norge | |
Unnamed Road, 5962 Bjordal, Norge |
Lage des Landschaftsschutzgebiets Stølsheimen
Stølsheimen liegt auf der Südseite des Sognefjords in der Provinz Vestland, einige Autostunden von Bergen entfernt.
Anfahrt
Das Landschaftsschutzgebiet Stølsheimen ist am einfachsten mit dem Auto zu erreichen.
Touristeninformation
Naturschutzgebiete in der Umgebung
Landschaftsschutzgebiet Nærøyfjorden, Nationalpark Hardangervidda, Nationalpark Hallingskarvet und Nationalpark Jostedalsbreen
Das Jedermannsrecht – Freuden und Pflichten
Was für ein Glück wir doch haben: Das Jedermannsrecht ist ein kostenloses Allgemeingut, das dir die einzigartige Möglichkeit gibt, dich unabhängig der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden frei in der Natur zu bewegen. Seit jeher erfreuen wir uns des Rechts, ungehindert durch Wald und Feld, auf Flüssen und Seen, im Schärengarten und in den Bergen reisen zu können. Das Hauptprinzip des Jedermannsrechts ist im norwegischen Gesetz über das Leben im Freien (Friluftsloven) von 1957 festgehalten. Eine Grundregel für alle, die vom Jedermannsrecht Gebrauch machen, lautet: Hinterlasse die Natur so, wie du sie vorfinden möchtest!
Zu Fuß und auf Skiern kannst du dich frei in der Natur bewegen, sofern du dich rücksichtsvoll verhältst und keine Abfälle zurücklässt.
Das Reiten und Radfahren ist auf Pfaden und Wegen erlaubt.
Du darfst Beeren, Pilze und normale Blumen pflücken, aber keine gefährdeten und geschützten Arten wie z. B. Orchideen.
Kulturhistorische Stätten wie alte Grundmauern, Fanganlagen und Grabhügel stehen unter Denkmalschutz. Das Entfernen der Steine ist untersagt.
Jagen und Angeln . Angelschein erlaubt. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist das Angeln mit Angelrute kostenlos. Es ist nicht erlaubt, lebende Fische als Köder zu benutzen. Auch das Mitnehmen von lebenden Fischen oder feuchter Angelausrüstung von einem Gewässer zum nächsten ist nicht gestattet.
Mit Ausnahme von Booten auf dem Fjord ist die Nutzung motorisierter Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung im Naturschutzgebiet verboten. Dies gilt auch für Elektrofahrräder.
Das Wetter in den Bergen kann sowohl im Sommer als auch im Winter jederzeit umschlagen. Im Sommer kann es zu Temperaturstürzen und dichtem Nebel kommen. Und in der kalten Jahreszeit kann die Wintersonne urplötzlich von dichtem Schneegestöber abgelöst werden.
Es liegt in deiner eigenen Verantwortung, Wetter, Gelände, Fitness und deine individuellen Fähigkeiten einzuschätzen und je nach Ausflug geeignete Kleidung und Ausrüstung mitzunehmen.
Die verschiedenen Schutzgebiete haben ihre eigenen Regeln. Informationen zum einzelnen Schutzgebiet finden Sie hier.
Hinterlasse keine Spuren
Bitte hinterlasse die Natur sauber und ordentlich und nimm alle Abfälle, einschließlich Einweggrills und Feuchttüchern, wieder mit.
Das Zelten ist in der freien Natur gestattet, solange zu Wohn- und Ferienhäusern mindestens 150 Meter Abstand gehalten wird. Offene Wiesen im Tiefland gehören oftmals zur Kulturlandschaft. Hier ist das Zelten nur nach Absprache mit dem Grundeigentümer erlaubt. Benutze die empfohlenen Zeltplätze.
Außer an Stellen wie unmittelbar am Wasser, wo die Brandgefahr minimal ist, ist das Feuermachen im Wald und in der freien Natur zwischen dem 15. April und dem 15. September verboten. Nutze nach Möglichkeit die festen Feuerstellen und vermeide es unbedingt, direkt auf Felsen oder Klippen ein Feuer zu entzünden – diese können durch die Hitze bersten. Lösche das Feuer und räume hinter dir auf, bevor du den Ort verlässt.
Nimm Rücksicht auf Weide- und Wildtiere. Halte deinen Hund angeleint und schließe die Gatter hinter dir. Wilde Rentiere sind im Nachwinter und Frühjahr besonders anfällig für Störungen.
Wenn du unterwegs deine Notdurft erledigen musst und keine Toilette in der Nähe ist, grabe mindestens 30 m von Wegen, Gebäuden oder eventuellen Wasserquellen entfernt ein Loch. Toilettenpapier und Feuchttücher gehören in den Müll, nicht in die Natur!
Halte dich zum Schutz wilder Rentiere und anderer scheuer Waldbewohner an die vorhandenen Pfade und Wanderwege. Vermeide es, querfeldein abzukürzen oder neue Trampelpfade anzulegen
Störe die Tier- und Vogelwelt nicht. Beobachte Wildtiere und -vögel aus der Ferne, gern auch mit einem Fernglas.
Die Steinwarten (Steinmännchen) dienen als Wegmarkierung, die es dir erleichtern sollen, der Wanderroute zu folgen. Bitte errichte keine neue Steinmännchen, diese könnten andere in die Irre führen! Nimm bitte auch keine Steine von bestehenden Steinmännchen weg. Es handelt sich um Kulturdenkmäler.